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Bitte beachten Sie:
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Mit Gültigkeit per 01.10.2006 gibt es neue Blitzschutznormen. Die DIN EN 62305 Teil 1-4 löst damit die alte Normung DIN VDE 0185 ab.
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Mit einer Übergangsfrist bis zum 01.10.2008 werden Anlagen nach der alten Normung noch zugelassen. Folglich sollten alle neuen Bauprojekte nach der neuen DIN geplant werden.
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Die Hinweise zum Teil 3 auf dieser Seite sind damit veraltet. Wir werden diese Seiten in in den nächsten Wochen überarbeiten.
Zwischenzeitlich beraten wir Sie hier gern persönlich.
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Ihre Ansprechpartner finden Sie hier. |
Jede Blitzschutzanlage muss nach Fertigstellung, Veränderung durch Umbau, Anbau oder Erweiterung sowie in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Prüfung muss mit einem Prüfbericht, in dem u.a. eine Beschreibung der Blitzschutzanlage enthalten sein muss, abschließen.
Der Prüfbericht muss die gemessenen Widerstände und die durchgeführten Messungen darstellen. Weiterhin wird nach erfolgter Prüfung eine Revisionszeichnung mit allen Fangeinrichtungen, Ableitungen und der Erdungsanlage angefertigt. Die Trenn/Messstellen müssen eindeutig hieraus hervorgehen.
Die Prüfung des äußeren Blitzschutzes sollte wie beschrieben erfolgen:
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a.) |
Öffnen aller Trennstellen |
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b.) |
Potentialausgleichsschienen von der Erdungsanlage trennen |
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c.) |
Messung aller Anschlussstellen untereinander, u.a. auch die Ableit-/Fangeinrichtung |
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d.) |
Sichtprüfung aller Anlagenteile |
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e.) |
Messung der einzelnen Trennstellen zur Erdungsanlage |
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f.) |
Probegrabungen an den Erdeinführungen um eventuell auftretende Korrosion festzustellen. |
Nach Prüfung werden alle Trennstellen wieder geschlossen und die Potentialausgleichsschienen wieder angeschlossen.
Die DIN EN 62305 Teil 3 fordert keine Mindest-Erdungswiderstände, die einzelnen Erdungen sollten sich jedoch auf einen Niveau (annähernd gleiche Ohm-Widerstände) bewegen, so dass keine Potentialunterschiede entstehen.
In der Praxis haben sich Messwerte = 10,00 O als vorteilhaft erwiesen.
Empfehlungen für die Zeitabstände zwischen den Wiederholungsprüfungen eines Blitzschutzsystems: (gemäß DIN EN 62305 -3)
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Schutzklasse |
Intervall zwischen den
Sichtprüfungen |
Intervall zwischen den
umfassenden Prüfungen |
Umfassende Prüfung
kritischer Systeme |
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I und II |
1 Jahr |
2 Jahre |
1 Jahr |
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III und IV |
2 Jahre |
4 Jahre |
1 Jahr |
Exakte Prüffristen schreibt die DIN VDE 0185 Teil 3 nicht vor, die Bauordnungen der einzelnen Länder regeln dies in unterschiedlicher Form, jedoch nicht alle einheitlich.
Auf jeden Fall ist der Eigentümer der Blitzschutzanlage nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) verpflichtet die Prüfung der Anlage nach Fertigstellung vorzunehmen.
Es kann weiterhin je nach Bauvorschrift, Verordnung, Sicherheitsvorschrift o.ä. eine TÜV-Prüfung oder Sachverständigenprüfung notwendig sein. Grundsätzliche Regelungen hierfür gibt es jedoch nicht. |